Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Lüneburger Eisenhandlung W.L. Schröder GmbH & Co. KG

I Geltungsbereich

1

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für
alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen
Verträge über die Lieferung von Waren.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich
vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt,
sind für den Verkäufer unverbindlich, auch
wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und
dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen
getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen
Bedingungen und der Auftragsbestätigung des
Verkäufers schriftlich niedergelegt.

3

Der Käufer ist Verbraucher, soweit der Zweck der
georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer
jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige
Personengesellschaft, die beim Abschluss des
Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.

III Preise, Zahlungsbedingungen

1

Die Preise des Verkäufers verstehen sich inklusive der
gesetzlichen Umsatzsteuer, d.h. ohne Abzug, zuzüglich
Fracht ab Werk oder Lager; sofern keine abweichende
Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde.
Bei frachtfrei vereinbarten Lieferungen gelten sie auf
festen Wegen angefahren frei Verwendungsstelle,
nicht abgeladen.

2

Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von
vier Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert
sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsabschluss
aus Gründen, die allein der Käufer zu vertreten
hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen,
ist der Verkäufer berechtigt, den am Tag der
Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die
Preiserhöhung mehr als 5 % des in der Auftragsbestätigung
bezifferten Kaufpreises, ist der Käufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses
Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Käufer es nicht
innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend
mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises,
ausübt.

3

Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per
Nachnahme, auf Rechnung oder mittels Kreditkarte.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im
Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
Bei Zahlung per Nachnahme erfolgt die Zahlung
sofort bei Erhalt der Ware. Bei Zahlung auf Rechnung
verpflichtet sich der Käufer, den Rechnungsbetrag
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Ware zu begleichen. Bei Zahlung per Kreditkarte
erfolgt die Abbuchung nach Versendung der Ware.
Skonti, Boni und Rabatte sind in jedem Fall schriftlich
zu vereinbaren. Eine Gewährung von Skonto
setzt die Begleichung aller älterer Rechnungen
voraus.

4

Der Verkäufer behält sich vor, dem Käufer die Ware
erst nach Ablauf von 2 Wochen nach Vertragsabschluss
zukommen zu lassen.

5

Der Käufer kommt auch ohne Mahnung des
Verkäufers in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht
innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang
der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung
zahlt. Gerät der Käufer mit einer
Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von
8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank (EZB) - bei einem Käufer, der
Verbraucher ist, Zinsen in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz der EZB - zu verlangen.
Der Nachweis eines höheren Schadens durch den
Verkäufer bleibt vorbehalten.

6

Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer
anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer
nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Kaufvertrag beruht. Ist der Käufer Verbraucher;
stehen ihm die gesetzlichen Ansprüche - soweit sie
zwingendes Recht sind - zu.

7

Der Käufer ist verpflichtet, alle Rechnungen des
Verkäufers aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist
für Verbraucher beträgt zwei Jahre, die für Unternehmer
zehn Jahre. Die Rechnungen müssen in
dem gesamten Zeitraum lesbar sein. Die Aufbewahrungsfrist
beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres,
in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.

IV Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug

1

Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich
als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich
unverbindliche Angaben. Lieferfristen
beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung.
Verbindlich vereinbarte Lieferfristen
verlängern sich um den Zeitraum, um den der
Käufer mit seinen Verpflichtungen dem Verkäufer
gegenüber in Verzug gerät.

2

Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich
vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus
sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer
ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend von
dem Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugssetzung
bei dem Verkäufer oder im Fall der
kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der
Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3

Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen
vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen,
wenn es sich bei dem Vertrag um ein
Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des
von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs
berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses
an der Vertragserfüllung zu berufen.

4

Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach
den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug
auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht.
Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer
zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.

5

Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug
auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen
Bestimmungen; wobei seine Haftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt ist.

6

Beruht der Lieferverzug des Verkäufers auf einer
schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen
Vertragspflicht, ist der Käufer, der nicht Verbraucher ist,
berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine
pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 %
des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 15 % des
Kaufpreises zu verlangen.

7

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar
ist.

8

Der Verkäufer behält sich vor, dem Käufer einen Ersatzartikel,
welcher bezüglich Preis und Qualität gleichwertig
ist, zu übersenden. Sofern der Käufer diesen nicht
annehmen will, ist der Artikel innerhalb von einer Woche
an den Verkäufer auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.

V Gefahrübergang/Versand

1

Zum vereinbarten Termin versandfertig gemeldete Ware
muss sofort abgerufen werden. Wird der Versand auf
Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so
lagert der Verkäufer die Waren auf Kosten und Gefahr
des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der
Versandbereitschaft dem Versand gleich.

2

Im Falle der Zustellung der Ware müssen die Zufahrtswege
so beschaffen sein, dass die vom Verkäufer
eingesetzten Fahrzeuge mit eigener Kraft ohne Schaden
zu nehmen, die Entladestelle erreichen und verlassen
können. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß
durch den Käufer zu erfolgen.
Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die
befahrbare Anfuhrstrasse, so haftet der Käufer für
auftretende Schäden.

VI Gewährleistung/Verjährung/ Haftung

1

Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit,
Transportschäden, offensichtliche Mängel und deren
Eigenschaften (im Sinne des § 434 BGB) zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer, der
Verbraucher ist, innerhalb von vier Wochen ab Ablieferung
des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber
dem Verkäufer zu rügen. Ein Käufer, der Unternehmer
ist, hat offensichtliche Mängel nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unverzüglich schriftlich zu rügen.

2

Kleinere herstellungsbedingte Mängel, insbesondere bei
der Sanitärkeramik auch in Bezug auf Oberflächenbeschaffenheit
und Abweichung in den Farbtönen sind in
Rahmen der handelsüblichen Toleranzen zulässig,
soweit sie den Gesamteindruck und die Funktionsfähigkeit
des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen.

3

Der Verkäufer ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet,
wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht
rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von dem
Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt
und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde,
ist der Verkäufer - unter Ausschluss der Rechte des
Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet,
es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen
Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung
berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer für jeden
einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung
zu gewähren.

4

Die vorstehenden Gewährleistungsansprüche verjähren
gegenüber einem Käufer, der nicht Verbraucher ist, nach
einem Jahr.

5

Mängelfreie Ware wird nur nach Absprache und unter
Abzug von 10 % des zu erstattenden Betrages
zurückgenommen. Eine Rücknahme von geschnittenem
Material und Sonderanfertigungen oder auf
Wunsch des Käufers besonders beschaffener Waren
ist ausgeschlossen.

6

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden
Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer
erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen
ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung
verweigert. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung
von weitergehenden Schadensersatzansprüchen
zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon
unberührt.

7

Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für Schäden an
Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen
sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle
Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers
beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware
oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im
Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem
Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit
beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware
eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann,
wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich
von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
erfasst ist.

8

Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch
einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit
diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten
betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflichten). Der Verkäufer haftet jedoch nur,
soweit die Schäden in typischer Weise mit dem
Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei
einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher
Nebenpflichten haftet der Verkäufer im
Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen
Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die
Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des
Verkäufers betroffen ist.

9

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf
die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung für vorsätzliche Pflichtverletzungen durch
einen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers wird abweichend
von den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen.

VII Eigentumsvorbehalt

1

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware
(Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Kaufvertrag vor.

2

Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen
Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines
Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der
Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu
ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese
Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen
gegen Zugriffe Dritter entstehen.

3

Der Käufer trägt die Gefahr für die Vorbehaltsware. Er
ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu verwahren und
ausreichend zu versichern. Er tritt den Anspruch
gegen die Versicherung für den Fall des Schadens an
den Verkäufer ab.

4

Wird die Vorbehaltsware des Verkäufers mit nicht in
seinem Eigentum stehenden Sachen verarbeitet, so
erwirbt er das Miteigentum an der neu entstehenden
Sache im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten
Vorbehaltswaren zu den anderen verarbeiteten
Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Gleiches gilt,
wenn eine von dem Verkäufer bereitgestellte Sache
mit anderen ihm nicht gehörenden Sachen untrennbar
vermischt wird. Ist nach der Vermischung die Sache
des Käufers als Hauptsache anzusehen, so verpflichtet
sich der Käufer, dem Verkäufer das
anteilige Miteigentum zu übertragen. In jedem Fall
verwahrt der Käufer das Alleineigentum und/oder
Miteigentum des Verkäufers für diesen.

5

Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung
trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nach, so
kann der Verkäufer die Herausgabe der noch in
seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne
vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei
anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der
Pfändung der Vorbehaltssache durch den Verkäufer
liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer
ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu
deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist
auf Verbindlichkeiten des Verkäufers anzurechnen,
wobei angemessene Verwertungskosten von dem
Verkäufer mit angerechnet werden.

VIII Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Verkauf an Geschäftskunden

1.

Mit Zustimmung des Verkäufers darf der Käufer das
Eigentum des Verkäufers im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
zu seinen normalen Geschäftsbedingungen
und mit folgenden Einschränkungen
veräußern:

Der Käufer muss mit seinen Abnehmern einen
Eigentumsvorbehalt im Sinne dieser Bedingungen
vereinbaren und seine Forderungen aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – auch aus
hereingenommenen Wechseln – müssen an den
Verkäufer mit allen Nebenrechten abgetreten
werden.
Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer
verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern
zwecks Zahlung an den Verkäufer bekannt zu
geben und dem Verkäufer alle erforderlichen
Auskünfte zu geben oder Unterlagen auszuhändigen.
Der Käufer ist berechtigt, alle an den Verkäufer
abgetretenen Forderungen einzuziehen und die
Erlöse für sich zu verwerten, solange er seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Eine Verfügung durch Abtretung ist dem
Käufer untersagt.
Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des
Käufers die dem Verkäufer nach den vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit
freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen
um 20 % übersteigt.
Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer jederzeit
Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt
befindliche Ware sich noch im Besitz des
Käufers befindet und diese dort zu besichtigen.

IX Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14
Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.
Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor
Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der
Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der
Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der
ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2
in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie
unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in
Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu
richten an:

Lüneburger Eisenhandlung W.L. Schröder GmbH & Co. KG
Pulverweg
21337 Lüneburg

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit
ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre
– zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die
Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die
Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen
und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr
zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der
Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

X Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

1

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln
sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
geltenden Recht.

2

Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort
der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des
Käufers ist Lüneburg.

3

Ist der Käufer Kaufmann, so ist der Gerichtsstand
Lüneburg. Dies gilt auch ausdrücklich für alle Fälle von
Wechsel- oder Scheckklagen.

4

Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem
Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.

5

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der
Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im
Übrigen nicht.

XI Hinweise zur Datenverarbeitung

1

Der Verkäufer erhebt im Rahmen der Abwicklung von
Verträgen Daten des Käufers. Er beachtet dabei die
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetz und Teledienstdatenschutzgesetzes.
Ohne Einwilligung des
Käufers wird der Verkäufer Bestands- und Nutzungsdaten
des Käufers nur erheben, verarbeiten oder nutzen,
soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses
und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von
Telediensten erforderlich ist.

2

Ohne die Einwilligung des Käufers wird der Verkäufer
Daten des Käufers nicht für Zwecke der Werbung, Markt-
oder Meinungsforschung nutzen.

XII Anbieterkennzeichnung:

Lüneburger Eisenhandlung W.L. Schröder GmbH & Co. KG
Pulverweg
21337 Lüneburg

Tel. 04131–897–0
Fax 04131–897–272

Handelsregister: Amtsgericht Lüneburg, HRA - Nr. 6
Persönlich haftende Gesellschafterin: W.L. Schröder Verwaltungs GmbH
Handelsregister: Amtsgericht Lüneburg, HRB – Nr. 1775
Geschäftsführerin: Ulrike Schröder
Geschäftsführer: Christian Scheffler
Umsatzsteuer Id. Nr.: DE 814176113

Filiale Ludwigslust
Kleiner Kamp 4
19288 Ludwigslust

Tel. 03874-2503-3
Fax 03874-2503-49

Lüneburger Eisenhandlung W.L. Schröder GmbH & Co. KG
Pulverweg
21337 Lüneburg

Tel. 04131-897-0

E-Mail Kontakt

Lager Baustahl
Bessemer Straße 7
21339 Lüneburg

Tel. 04131/897-205

E-Mail Kontakt

Filiale Ludwigslust
Kleiner Kamp 4
19288 Ludwigslust

Tel. 03874-2503-3

E-Mail Kontakt